“Fahrlässigkeit” gegen “Unglück”

Und wieder einmal spechen die Medien ein deutliches Bild von der Arroganz der Deutschen. Der Halleneinsturz in Polen ist auf der Fahrlässigkeit der Behörden zurückzuführen. Beim gleichen Ereignis in Deutschland ist es ein Unglück . Klar, daß nur die Ausländer fahrlässig handeln – unsere tollen deutschen Behörden sind natürlich per Definition immer die Unschuldslämmer in Person.

Digg This
Reddit This
Stumble Now!
Buzz This
Vote on DZone
Share on Facebook
Bookmark this on Delicious
Kick It on DotNetKicks.com
Share on LinkedIn
Bookmark this on Technorati
Post on Twitter
Google Buzz (aka. Google Reader)
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort auf “Fahrlässigkeit” gegen “Unglück”

  1. resmo sagt:

    per definition: unabsichtlich (man kann nicht davon ausgehen) – fahrlässig – grob fahrlässig (es muss damit gerechnet werden) – vorsätzlich (gewollt).

    z.B. bei rot über die ampel fahren -> grob fahrlässig

    ein unglück ist in meinen augen eher unabsichtlich, und das halltendach war ja offensichtlich undicht und aus holz somit grob fahrlässig.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Comments links could be nofollow free.