“Fahrlässigkeit” gegen “Unglück”
January 29th, 2006 Posted in UncategorizedUnd wieder einmal spechen die Medien ein deutliches Bild von der Arroganz der Deutschen. Der Halleneinsturz in Polen ist auf der Fahrlässigkeit der Behörden zurückzuführen. Beim gleichen Ereignis in Deutschland ist es ein Unglück . Klar, daß nur die Ausländer fahrlässig handeln - unsere tollen deutschen Behörden sind natürlich per Definition immer die Unschuldslämmer in Person.






One Response to ““Fahrlässigkeit” gegen “Unglück””
By resmo on Jan 30, 2006
per definition: unabsichtlich (man kann nicht davon ausgehen) - fahrlässig - grob fahrlässig (es muss damit gerechnet werden) - vorsätzlich (gewollt).
z.B. bei rot über die ampel fahren -> grob fahrlässig
ein unglück ist in meinen augen eher unabsichtlich, und das halltendach war ja offensichtlich undicht und aus holz somit grob fahrlässig.