Immer wieder werden fehlende Blutspender beklagt. Dank eines Urteils des Bundesgerichtshofes wird es vielleicht in Zukunft noch weniger werden.
Einem 47jährigem Blutspender war durch den Einstich der Kanüle ein Hautnerv beschädigt worden, wodurch er nun dauerhafte Schmerzen im linken Unterarm hat. Der Spender war zwar in einem Merkblatt auf Risiken hingewiesen worden, die dortige Ausführung reichte dem BGH jedoch nicht.
Wenn demnächst also Blutspender erst eine womöglich viele Seiten lange Erklärung durchlesen und unterschreiben müssen, wird die Bereitschaft zur Spende wohl weiter sinken.











