Kommender Woche soll nach dem Willen von Bundesjustizministerin Zypries die Novelle zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet werden. Damit sollen flächendeckend für 6 Monate Telefon- und Internetverbindungsdaten gespeichert werden. Mit diesen Daten sollen Strafverfolgungsbehörden einfacher Verbrechen aufklären können.
Ein schönes, gerne genutzes Beispiel ist dabei der Internet-User, der massenhaft Musik und Filmaterial illegalerweise heruntergeladen oder angeboten hat.
Laut (ungewollter) Aussage von Zypries sind diese Daten jedoch vollkommen nutzlos:
”Wir speichern, wer mit wem gesprochen hat.” [...] “Es wird auch nur gespeichert, dass jemand im Internet war, nicht, welche Seiten er aufgerufen hat.”
Prima. Wenn nur gespeichert wird, daß jemand im Internet war wie soll dann bewiesen werden können, daß er illegales Material angeboten oder heruntergeladen hat?











