Da war den Bundesbeamten heute am Düsseldorfer Flughafen ein Gepäckstück mit einem verdächtigem Gegenstand aufgefallen. Der Flug wurde gestoppt, der Koffer von Fachpersonal geöffnet. Innen fand sich ein Feuerzeug in Form einer Handgranate. Da der Besitz eines solchen Gegenstandes nicht strafbar ist, wurde dieser an den Eigentümer zurück gegeben.
Die ganze Aktion ließ den Start des betreffenden Flugzeuges um etwa 3 Stunden verzögern. Der Eigentümer war übrigens auf der Durchreise – von New York in die Türkei. Also muß er ja doch in New York unbehelligt mit dieser Handgranaten-Atrappe ins Flugzeug gelangt sein. Und wenn die dortigen Sicherheitsbeamten diesen Gegenstand identifiziert hätten, hätte ihn der Türke wohl bereits dort schon abgegeben. Dies hat er nämlich in Düsseldorf getan – um “weiteren Scherereien” vorzubeugen.
Gefunden unter anderem hier.












